Zuweisung Allgemeine Ambulanz und Spezialambulanzen

Vereinbaren Sie Termine bitte NUR PER FAX unter +43 316 385-16278.
Sie erhalten das Faxformular mit dem vergebenen Termin retour, die Patient*innen werden von uns schriftlich über den Termin informiert. Bei dringenden Terminen (innerhalb einer Woche gewünscht) bitte das Fax mit dem Vermerk „dringend“ versehen. Wir verständigen dann die Patient*innen telefonisch.

Wenn Sie uns jemanden noch am selben Tag als Notfall zuweisen, bitten wir um telefonische Vorankündigung unter +43 316 385-13522.

Bitte halten Sie auch in Ihrer Ordination Einschubtermine frei!
Denn: Patient*innen, die uns ohne Termin aufsuchen und kein Notfall sind, werden direkt an Sie verwiesen und benötigen daher kurzfristig Termine.

Schielambulanz

Ambulanz für Schielen, Kinderophthalmologie und Rehabilitation Sehbehinderter an der Universitäts-Augenklinik Graz

Wir sind für Sie da

Ambulanz für Schielen, Kinderophthalmologie und Rehabilitation Sehbehinderter
an der Universitäts-Augenklinik Graz

Auenbruggerplatz 4, A - 8036 Graz

Sekretariat

Telefon: +43 316 385-12325
Fax: +43 316 385-14917

Terminvereinbarung

Mo-Fr.: 08:00-11:00 Uhr
ausschließlich mit Facharztüberweisung und Facharztbefund
 

Anmeldung zur Katarakt-Operation

Anmeldungen zur Katarakt-Operation sind seit 2.11.2020 standardmäßig nur mehr online über das Medizin-Portal möglich. FAX-Anmeldungen werden ausnahmslos NICHT mehr entgegengenommen.

Wer ersuchen Sie daher, Ihre Patientinnen und Patienten über das Medizin-Portal der KAGes anzumelden.

Ausnahmsweise können – aufgrund der COVID-19-Krise, befristet und bis auf Widerruf – Anmeldungen auch per Post (nur mit Zuweisung und Fachbefund) vorgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt

Befunde

Bitte geben Sie Ihren Patient*innen bestehende Befunde zum ambulanten Termin persönlich mit. Dadurch erleichtern Sie uns die Zuordnung der Patient*innen in die richtige Spezialambulanz und ersparen ihnen unnötige Mehrfachuntersuchungen und Wartezeit. WICHTIG: Befunde bitte NICHT faxen, denn es ist uns verwaltungstechnisch unmöglich, diese bis zum tatsächlichen ambulanten Besuch Ihrer Patient*innen aufzubehalten.
Der Befund soll beinhalten:

  • Genaue Fragestellung!
  • Visus sc,cc
  • Refraktion
  • Spaltlampenbefund, Augendruck, Fundusbefund
  • (Verdachts-)Diagnose

Wir führen Untersuchungen nur dann durch, wenn ein genauer augenärztlicher Befund vorliegt. Daher reichen Zuweisungen von Allgemeinmediziner*innen nicht aus. Patient*innen, die von praktischen Ärzt*innen an uns überwiesen werden, vermitteln wir wieder an Sie als Fachärztin bzw. Facharzt weiter.

Gemeinsam für eine optimale Patient*innenversorgung

Bitte denken Sie daran: Wir als Universitätsklinik für Augenheilkunde sind laut Krankenanstaltengesetz nicht für Ihre Vertretung zuständig.

Bitte sprechen Sie daher die fachliche Vertretung während Ihrer Urlaubszeit oder auch zwischen Feiertagen mit Ihren Kolleg*innen ab und teilen Sie dies auch Ihren Patient*innen per Tonband oder Aushang mit und informieren uns darüber per Fax unter +43 316 385-16278.
Herzlichen Dank!